Individuelle Bauelemente Thomas Wetzka GmbH
Fenster Türen Rollläden
Förderzuschuss energetische Sanierung
Zu finanziellen Entlastung und zur Förderung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des Kohlenstoffdioxid-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie jährlich finanzielle Mittel für Haus-und Wohnungseigentümer zur Verfügung. Im Rahmen einer Erneuerung von Fenstern und Haustüren mit geringem Wärmedurchgangswert können Eigentümer von privatem Wohnraum einen einmaligen Zuschuß von 10% (max. 5000,00 Euro) der Rechnungssumme beantragen.
Voraussetzung
Die Voraussetzung für die Genehmigung der Zuschusses ist ein geringer Wärmedurchgangswert bei Fenstern und Haustüren. Dieser Wert wird durch eine 3-fach-Verglasung erreicht.
Wie und wo kann beantragt werden?
Für die Beantragung des Zuschusses bei energetischer Sanierung, auch bei Einzelmaßnahmen, benötigen Sie einen Energieberater für die Sachverständigen-Bestätigung. In Zusammenarbeit mit dem Markenhersteller WERU und der febis Service GmbH können wir, mir Ihrer Vollmacht, die Antragstellung übernehmen inkl. Nachweis-Sevice und Sachverständigen-Bestätigung.