Individuelle Bauelemente Thomas Wetzka GmbH
Fenster  Türen  Rollläden


Förderzuschuss energetische Sanierung

Zu finanziellen Entlastung und zur Förderung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des Kohlenstoffdioxid-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden stellt das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie jährlich finanzielle Mittel für Haus-und Wohnungseigentümer zur Verfügung. Im Rahmen einer Erneuerung von Fenstern und Haustüren mit geringem Wärmedurchgangswert können Eigentümer von privatem Wohnraum einen einmaligen Zuschuß von 10% (max. 5000,00 Euro) der Rechnungssumme beantragen.

Voraussetzung 

Die Voraussetzung für die Genehmigung der Zuschusses ist ein geringer Wärmedurchgangswert bei Fenstern und Haustüren. Dieser Wert wird durch eine 3-fach-Verglasung erreicht. 

Wie und wo kann beantragt werden?

Für die Beantragung des Zuschusses bei energetischer Sanierung, auch bei Einzelmaßnahmen, benötigen Sie einen Energieberater für die Sachverständigen-Bestätigung. In Zusammenarbeit mit dem Markenhersteller WERU  und der febis Service GmbH können wir, mir Ihrer Vollmacht, die Antragstellung übernehmen inkl. Nachweis-Sevice und Sachverständigen-Bestätigung.



 
E-Mail
Anruf